Kein 'ganz normaler Straffall' - Verteidiger Rupert von Plottnitz sprach über den Stammheim-Prozess!
Datum: Mittwoch, dem 12. Mai 2010
Thema: Historiker-News Infos


OpenPR.de: Rupert von Plottnitz ist Politiker von Bündnis 90/Die Grünen, war hessischer Landtagsabgeordneter, Fraktionsvorsitzender und Justizminister. Nach seiner Zeit in der Politik ist er heute wieder Rechtsanwalt in einer Frankfurter Kanzlei – wie damals vor über dreißig Jahren, als er im Stammheimer Baader-Meinhof-Prozess den RAF-Terroristen Jan-Carl Raspe verteidigte. Als Strafverteidiger war er auch eingeladen vom Gießener Verein Criminalium in das Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft der Justus-Liebig-Universität, in das zahlreiche Zuhörer gekommen waren, um den Zeitzeugen zu hören.
Rupert von Plottnitz verstand es in seinem Vortrag, eindrucksvoll die Umstände und Atmosphäre jenes aufsehenerregenden Prozesses zu vermitteln, in dem alleine sieben Monate vergingen, bis die Anklage verlesen werden konnte; davor wurde vor allem um Verfahrensfragen gerungen. Eilig habe die damalige Bundesregierung Gesetze geändert, um Verteidiger aus Prozessen ausschließen und Angeklagte in Abwesenheit verurteilen zu können. Gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Angeklagter wurde verboten, die Zahl der Verteidiger begrenzt. „Man war damals der Meinung, dass für diesen Prozess Sondermaßnahmen ergriffen werden müssten“, so von Plottnitz, der an zahlreichen Beispielen darstellte, dass die Ausnahme und nicht die Regel das Verfahren bestimmte.

OpenPR.de: Rupert von Plottnitz ist Politiker von Bündnis 90/Die Grünen, war hessischer Landtagsabgeordneter, Fraktionsvorsitzender und Justizminister. Nach seiner Zeit in der Politik ist er heute wieder Rechtsanwalt in einer Frankfurter Kanzlei – wie damals vor über dreißig Jahren, als er im Stammheimer Baader-Meinhof-Prozess den RAF-Terroristen Jan-Carl Raspe verteidigte. Als Strafverteidiger war er auch eingeladen vom Gießener Verein Criminalium in das Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft der Justus-Liebig-Universität, in das zahlreiche Zuhörer gekommen waren, um den Zeitzeugen zu hören.
Rupert von Plottnitz verstand es in seinem Vortrag, eindrucksvoll die Umstände und Atmosphäre jenes aufsehenerregenden Prozesses zu vermitteln, in dem alleine sieben Monate vergingen, bis die Anklage verlesen werden konnte; davor wurde vor allem um Verfahrensfragen gerungen. Eilig habe die damalige Bundesregierung Gesetze geändert, um Verteidiger aus Prozessen ausschließen und Angeklagte in Abwesenheit verurteilen zu können. Gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Angeklagter wurde verboten, die Zahl der Verteidiger begrenzt. „Man war damals der Meinung, dass für diesen Prozess Sondermaßnahmen ergriffen werden müssten“, so von Plottnitz, der an zahlreichen Beispielen darstellte, dass die Ausnahme und nicht die Regel das Verfahren bestimmte.





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