Fillie
Forum-Neuling Beiträge: 14 Registriert: 1. 1. 1970 Status: Offline
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am 20. 3. 2024 um 09:14 |
In letzter Zeit habe ich mich intensiv mit dem Thema Vermietung beschäftigt, speziell mit der Vermietung von Garagen, und wie sich dies von anderen Mietverhältnissen unterscheidet. Mir ist bewusst geworden, dass es hierbei um mehr als nur um einen zusätzlichen Stellplatz geht.
Es wirft Fragen nach den Betriebskosten, der rechtlichen Bindung an den Wohnraummietvertrag und den Möglichkeiten zur Anpassung der Miete auf. Wie navigiert man durch diese spezifischen Herausforderungen, um eine faire und rechtskonforme Vereinbarung zu treffen? Gibt es bewährte Praktiken, die sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft sind? |
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Sellner
Forum-Anfänger Beiträge: 9 Registriert: 1. 1. 1970 Status: Offline
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am 25. 3. 2024 um 15:25 |
Stellt euch vor, da versuchst du, deine Garage zu vermieten, denkst, das wird ein Kinderspiel – Pustekuchen! Dabei lernte ich schnell, dass der Garagenmietvertrag das Zentrum des Ganzen ist. Bei mir war's so: Ich hatte diesen Mieter, der dachte, er könnte die Garage für seine Bandproben nutzen – Tag und Nacht. Hätte ich nicht gedacht, dass ich klare Regeln im Vertrag brauche, um solche "kreativen Ideen" im Keim zu ersticken. Der Clou ist, dass Betriebskosten bei Garagen meist ein Witz sind, da kein Wasser, keine Heizung – aber wehe, es ist nicht im Vertrag festgezurrt. Dann steht man da, und der Mieter will plötzlich eine Heizung für seine tropischen Pflanzen. Kurzum: Ohne einen detaillierten Garagenmietvertrag navigierst du durch ein Minenfeld mit verbundenen Augen. Also, mach's besser gleich richtig, dann bleibt's auch beim Vermieten einer Garage ein Kinderspiel – ohne nächtliche Konzerte. |
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